Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Juli 2020

§ 1    Geltungsbereich

  1. Soweit zwischen den Parteien (FES als Auftragnehmer und dem Auftragge-ber) nicht anders vereinbart, gelten diese AGB. Soweit im Vertrag einschließlich dieser AGB nicht anders bestimmt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  2. Die AGB des Auftraggebers oder Dritter finden nur insoweit Anwendung, wie der Auftragnehmer sie im Einzelfall schriftlich ausdrücklich anerkannt hat.

  3. Änderungen dieser AGB teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber in Textform mit. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen sechs Wochen nach Mitteilung in Textform widerspricht. Widerspricht er, steht dem Auftragnehmer ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 11 Ziffer 2 zu.

§ 2    Container-/Entsorgungsleistungen des Auftragnehmers

  1. Soweit zwischen den Parteien nicht anders vereinbart, beinhaltet die Leistung des Auftragnehmers Folgendes:

    • die Bereitstellung von Behältern der im Vertrag festgelegten Art, Größe und Anzahl zum Einlegen und Sammeln der im Vertrag bestimmten zu entsorgenden Stoffe; 

    • die ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Verwertung/Beseitigung der im Vertrag festgelegten Abfälle;

    • die Dokumentation der gesetzeskonformen und ordnungsgemäß erfolgten Verwertung / Beseitigung;

  2. Ist die  vereinbarte Leistung des Auftragnehmers infolge geänderter  verbindlicher Regelungen in der bisher praktizierten Art und Weise nicht mehr zulässig,  führt der Auftragnehmer die Entsorgung nach Maßgabe der geänderten Regelungen durch. Hierdurch verursachte Mehrkosten trägt der Auftraggeber. 

§ 3    Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet,

  • die Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme und ordnungsgemäße Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer zu schaffen bzw. einzuhalten;

  • die zu entsorgenden Stoffe richtig zu deklarieren;

  • den Auftragnehmer in Textform zu unterrichten, wenn und soweit sich die Zusammensetzung der zu entsorgenden Stoffe ändert. Auf Anforderung des Auftragnehmers hat er eine neue Analyse (z.B. Abfallanalyse mit Inhaltswertanalyse und Chlorgehaltsbestimmung) vorzulegen;

  • alle notwendigen und sachdienlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, auch nach Durchführung der Leistung des Auftragnehmers (z.B. für eine ordnungsgemäße Abrechnung, ggfs. Erstattung einer etwaig nachträglich erhobenen Umsatzsteuer gegen Nachweis);

  • dem Auftragnehmer auf Verlangen die ordnungsgemäße Erbringung der ver-einbarten Leistung zu bestätigen. Besteht darüber hinaus eine Nachweispflicht über die Entsorgung, muss der Auftraggeber den Nachweis unter Verwendung der vom Auftragnehmer hierfür vorgesehenen Formbelege oder im Wege des elektronischen Abfallnachweisverfahrens führen.

  • Anschlüsse für Strom und Wasser auf eigene Kosten bereitzustellen.

§ 4    Pflichtverletzungen des Auftraggebers

Verletzt der Auftraggeber seine Pflichten gemäß § 3, ist der Auftragnehmer un-beschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, die Annahme der Stoffe zu verweigern, diese ggf. zurückzuführen und / oder Ersatz der Mehrkosten, die ihm durch die ordnungsgemäße Verwertung / Beseitigung entstehen, zu verlangen.

§ 5    Unterauftragnehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen durch zuverlässige Dritte zu bewirken.

§ 6    Eigentumsrechte

  1. Sämtliche dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Behälter, Maschinen, Geräte oder sonstigen Materialien verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers.

  2. Sofern Container-/Entsorgungsleistungen Gegenstand des Vertrages sind, gehen die zu entsorgenden Stoffe mit Übernahme durch den Auftragnehmer in dessen Eigentum über. Die Verantwortung des Auftraggebers für die zu verwertenden bzw. zu beseitigenden Stoffe verbleibt beim Auftraggeber.

§ 7    Preise und Preisanpassungen

  1. Ist der Auftragnehmer Verbraucher, sind die vereinbarten Preise Bruttopreise; ist er Unternehmer, sind die vereinbarten Preise Nettopreise, die der Auftragnehmer zuzüglich Umsatzsteuer zu zahlen hat.

  2. Bei Leistungen, die nach Gewicht berechnet werden, sind für den Preis die auf einer geeichten Waage des Auftragnehmers oder eines von ihm beauftragten Unternehmens festgestellten Gewichte maßgebend. Gewichtsabweichungen im Rahmen handelsüblicher Toleranzen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Minderung des Preises. Liegt das vom Auftragnehmer festgestellte Nettogewicht unterhalb eines Mindestgewichtes, ist der Auftrag-nehmer berechtigt, einen pauschalen Mindestpreis festzusetzen. Wiegebelege sind vertragsgemäß, wenn sie aus einer frei programmierbaren Zusatzeinrichtung der geeichten Waage stammen. Der Auftraggeber kann die Messwerte der für seine Lieferung verwendeten Waage jederzeit einsehen.

  3. Die vereinbarten Preise beinhalten ausschließlich die vereinbarten Leistungen; Sonderleistungen, die nicht vereinbart sind, aber gesetzlich vorgeschrieben sind oder die vom Auftraggeber veranlasst werden, werden separat in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für von den vereinbarten abweichende Leistungsrhythmen, nicht vom Auftragnehmer verursachte Stillstands- und Wartezeiten, sowie vergebliche Anfahrten.

  4. Der Zahlungsanspruch des Auftragnehmers entsteht unmittelbar nach Erbringung der vereinbarten Leistung, es sei denn, der Nachweis der Erbringung der Leistung ist gesetzlich gefordert, dann ist weitere Voraussetzung die Erbringung des Nachweises. Verlangt der Auftraggeber einen Nachweis, ohne dass dieser gesetzlich vorgeschrieben ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber den ihm durch die Erbringung des Nachweises entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

  5. Bei Erhöhungen der Kosten, die der Kalkulation der Preise zugrunde liegen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber die Anpassung unter Darstellung der Kostenänderung und der Berechnung in Textform mit. Dem Anpassungsverlangen kann der Auftraggeber binnen zwei Wochen nach Zugang in Textform widersprechen. Widerspricht er nicht fristgemäß, gelten die geänderten Preise mit Wirkung ab dem 1. des Kalendermonats, der auf den Ablauf der Widerspruchsfrist folgt. Hierauf weist der Auftragnehmer bei Mitteilung des Änderungsverlangens hin. Widerspricht der Auftraggeber fristgerecht, steht dem Auftragnehmer ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 11 Ziffer 2 zu. Ansprü-che des Auftraggebers aufgrund der Ausübungen des Sonderkündigungsrechts sind ausgeschlossen.

§ 8    Zahlungsmodalitäten

  1. Die vereinbarten Preise sind zehn Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug stehen dem Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu.

  2. Ist der Auftraggeber Verbraucher, kann der Auftragnehmer ihm jede Mahnung ab der zweiten mit EUR 2,50 in Rechnung stellen; ist er Unternehmer, mit EUR 40,00. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

  3. Ist Zahlung mittels Lastschrift vereinbart, erteilt der Auftraggeber dem Auf-tragnehmer ein verbindliches Lastschriftmandat. Die Frist zwischen Rech-nungsdatum (Vorabinformation) und Belastungsdatum beträgt mindestens fünf Geschäftstage.

§ 9    Haftung des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer haftet ausschließlich nach den nachfolgenden Bestimmungen:

  2. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz.

  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung das Erreichen des mit dem Abschluss des Vertrages verfolgten Zweckes erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. 

  4. Der Auftragnehmer haftet in den Fällen einfacher Fahrlässigkeit nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und / oder Mangelfolgeschäden.

  5. Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 2 und 3 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Des Weiteren gelten sie nicht bei arglistigem Verschweigen, bei einer vom Auftragnehmer ausnahmsweise übernommenen Garantie oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

  6. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

§ 10    Haftung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er haftet insbesondere für die Richtigkeit der von ihm erteilten Angaben.

  2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Auftragnehmer, basierend auf unrichtigen Angaben des Auftraggebers, geltend machen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 11    Vertragsdauer und Kündigung

  1. Ist nicht die Erbringung einer einmaligen Leistung vereinbart, beträgt die Laufzeit des Vertrages zwei Jahre, es sei denn die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Sie verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf einer Vertragsperiode gekündigt wird.

  2. Im Falle des Widerspruchs des Auftraggebers gegen eine Anpassung der AGB und / oder der Preise ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). 

  3. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer ist insbesondere dann gegeben, wenn der Auftraggeber eine vertragliche Pflicht verletzt und nicht innerhalb einer ihm vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist zum vertragsgemäßen Verhalten zurückkehrt. 

  4. Jede Kündigung bedarf der Textform.

§ 12    Höhere Gewalt

Die Pflichten des Auftragnehmers ruhen, solange die Erbringung der Leistung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, sonstige Umstände wie Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen) wesentlich erschwert oder unmöglich ist.

§ 13    Datenschutz

Die im Rahmen des Vertrages vom Auftraggeber erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vertrags verarbeitet. Empfänger der Daten sind die FES Mitarbeiter, die die Daten zur Auftragsdurchführung benötigen sowie Subunternehmer, sollten sie mit der Erbringung der Entsorgungsleistung beauftragt werden. Die Daten werden weder an ein Drittland noch an eine internationale Organisation übermittelt. Verantwortlich ist die FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, Weidenborn-straße 40, 60389 Frankfurt am Main, Telefon: 0800 2008007-70, Fax: 069 20171-1053, E-Mail: Vertrieb@fes-frankfurt.de. Die Daten werden nach Ablauf des Vertrages und der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten sind auf der Website w ww.fes-frankfurt.de/Datenschutz/Kundeninformation einsehbar.

§ 14    Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Ist der Auftraggeber Verbraucher und hat er den Vertrag mit dem Auftragnehmer im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmung ein Widerrufsrecht zu. 

  2. Macht er von seinem Widerrufsrecht nach Ziffer 1 Gebrauch, hat er, wenn ihm Waren geliefert wurden die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. 

  3. Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufungsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss er den Auftragnehmer, die FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, Weidenbornstraße 40, 60389 Frankfurt am Main, Telefon: 0800 2008007-70, Fax: 069 20171-1053, E-Mail: vertrieb@fes-frankfurt.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

  4. Der Auftraggeber kann dafür das unter www.fes-frankfurt.de/Widerrufsformular hinterlegte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Auftraggeber den Vertrag widerruft, hat der Auftragnehmer alle Zah-lungen, die er von dem Auftraggeber erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die von dem Auftragnehmer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei dem Auftragnehmer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Auftragnehmer dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen / Werkleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen / Werkleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen / Werkleistungen entspricht.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB bei einem Werkvertrag, wenn

  • Der Auftragnehmer die Werkleistung vollständig erbracht hat;

  • und mit der Ausführung der Werkleistung erst begonnen hat, nachdem der Auftraggeber dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat, mit der Ausführung der Werkleistung zu beginnen;

  • und gleichzeitig der Auftraggeber seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auf-tragnehmer verliert.

§ 15    Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser AGB, sind schriftlich zu fassen. 

  2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages, einschließlich dieser AGB, unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine Vertragslücke. 

  3. Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers. 

  4. Die EU-Kommission hat eine Plattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform ist unter Externer Link zu https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm? event=main.home.show&lng=DE erreichbar. Der Auftragnehmer ist nicht ver-pflichtet, an einem Verfahren zur Alternativen Streitbeilegung einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und tut dies derzeit auch nicht.